Immissionsschutz - gewerblich / nicht gewerblich
Nach TA-Lärm sind für bestimmte Gebiete (z. B. Mischgebiet, allg. Wohngebiet) entsprechende Immissionsrichtwerte für Geräusche vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dies hat den Zweck, die Nachbarschaft von Emittenten vor schädigenden Geräuschen (i.a. Lärm genannt) zu schützen.
Die TA-Lärm gilt für alle Anlagen, die den Anforderungen des 2. Teils des BImSchG unterliegen, mit Ausnahme von Sportanlagen nach 18. BImSchV, sonstige nicht genehmigungsbedürftige Freizeit- und landwirtschaftliche Anlagen, Freiluftgaststätten, Schießplätzen ab Kaliber 20 mm, Tagebaue mit den erforderlichen Anlagen, Baustellen, Seehafenumschlagsanlagen und Anlagen für soziale Zwecke.
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm.
Weiterhelfen können wir Ihnen jedoch auch zu Anlagen, die nicht nach TA-Lärm beurteilt werden, sondern
z. B. nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung.
Des Weiteren führen wir Verkehrsmessungen und -zählungen durch, um Ist-Zustände und Prognosen für die Lärmentwicklung im Verkehrswesen darzustellen. Mittels Lärmkarten visualisieren wir die Ergebnisse.
Für die Visualisierung der Schallimmissionsprognosen erstellen wir für Sie Lärmkarten und immissionsort-bezogene Ergebnistabellen.

Lärmkarte eines Emittenten, Auswirkungen verschiedener Schallquellen auf die Nachbarschaft in der Summe
Nach TA-Lärm sind für bestimmte Gebiete (z. B. Mischgebiet, allg. Wohngebiet) entsprechende Immissionsrichtwerte für Geräusche vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dies hat den Zweck, die Nachbarschaft von Emittenten vor schädigenden Geräuschen (i.a. Lärm genannt) zu schützen.
Die TA-Lärm gilt für alle Anlagen, die den Anforderungen des 2. Teils des BImSchG unterliegen, mit Ausnahme von Sportanlagen nach 18. BImSchV, sonstige nicht genehmigungsbedürftige Freizeit- und landwirtschaftliche Anlagen, Freiluftgaststätten, Schießplätzen ab Kaliber 20 mm, Tagebaue mit den erforderlichen Anlagen, Baustellen, Seehafenumschlagsanlagen und Anlagen für soziale Zwecke.
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm.
Weiterhelfen können wir Ihnen jedoch auch zu Anlagen, die nicht nach TA-Lärm beurteilt werden, sondern
z. B. nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung.
Des Weiteren führen wir Verkehrsmessungen und -zählungen durch, um Ist-Zustände und Prognosen für die Lärmentwicklung im Verkehrswesen darzustellen. Mittels Lärmkarten visualisieren wir die Ergebnisse.
Für die Visualisierung der Schallimmissionsprognosen erstellen wir für Sie Lärmkarten und immissionsort-bezogene Ergebnistabellen.

Lärmkarte eines Emittenten, Auswirkungen verschiedener Schallquellen auf die Nachbarschaft in der Summe