Bauakustik:
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie in einer Wohnung mit unzureichendem Schallschutz leben, können wir Sie unterstützen. Egal, ob es sich um ein Luftschall-, Trittschall- oder ein Problem des Schallschutzes gegen Verkehrslärm handelt. Dazu ermitteln wir die Schalldämmeigenschaften der von Ihnen bemängelten Bauteile und beraten Sie hinsichtlich möglicher Verbesserungsmaßnahmen.
Günstiger ist es jedoch immer, zu handeln, bevor der Ärger entsteht und ggf. ein langwieriger und teurer Rechtsstreit begonnen wird. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, sich vor dem Um- bzw. Neubau von einem Akustiker beraten zu lassen und die geplanten Bauteile rechnerisch und messtechnisch überprüfen zu lassen, sowohl im Planungsstadium als auch nach Fertigstellung, bevor der Innenausbau begonnen hat oder gar fertig gestellt ist.
Für gutachterliche Tätigkeiten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen möchten wir hier auf das Thema "bauakustischer Beweisantrag" hinweisen.
Raumakustik:
In der Raumakustik geht es im Gegensatz zur Bauakustik (Minderung von unerwünschtem Fremdschall) darum, die Raumcharakteristik auf die Raumnutzung abzustimmen, damit der gewünschte Schall in allen Teilen des Raumes gemäß Gestaltungskonzept gut wahrnehmbar ist. Dies können z. B. Sprache im Klassenzimmer oder Musik in einem Konzertsaal sein. Je nach Nutzungskonzept ist ein Raum so zu gestalten, dass keine Beeinträchtigung des Gehörten durch z. B. Echos stattfindet.
Wir unterstützen Sie bei der Findung der richtigen Raumakustik für Ihre Räumlichkeiten.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie in einer Wohnung mit unzureichendem Schallschutz leben, können wir Sie unterstützen. Egal, ob es sich um ein Luftschall-, Trittschall- oder ein Problem des Schallschutzes gegen Verkehrslärm handelt. Dazu ermitteln wir die Schalldämmeigenschaften der von Ihnen bemängelten Bauteile und beraten Sie hinsichtlich möglicher Verbesserungsmaßnahmen.
Günstiger ist es jedoch immer, zu handeln, bevor der Ärger entsteht und ggf. ein langwieriger und teurer Rechtsstreit begonnen wird. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, sich vor dem Um- bzw. Neubau von einem Akustiker beraten zu lassen und die geplanten Bauteile rechnerisch und messtechnisch überprüfen zu lassen, sowohl im Planungsstadium als auch nach Fertigstellung, bevor der Innenausbau begonnen hat oder gar fertig gestellt ist.
Für gutachterliche Tätigkeiten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen möchten wir hier auf das Thema "bauakustischer Beweisantrag" hinweisen.
Raumakustik:
In der Raumakustik geht es im Gegensatz zur Bauakustik (Minderung von unerwünschtem Fremdschall) darum, die Raumcharakteristik auf die Raumnutzung abzustimmen, damit der gewünschte Schall in allen Teilen des Raumes gemäß Gestaltungskonzept gut wahrnehmbar ist. Dies können z. B. Sprache im Klassenzimmer oder Musik in einem Konzertsaal sein. Je nach Nutzungskonzept ist ein Raum so zu gestalten, dass keine Beeinträchtigung des Gehörten durch z. B. Echos stattfindet.
Wir unterstützen Sie bei der Findung der richtigen Raumakustik für Ihre Räumlichkeiten.