Energieberatung

Unsere Leistungen:

Rechnerisch / planerisch auf der Grundlage von Planunterlagen oder
örtlichem Aufmaß:
  • Nachweis nach EnEV Energieeinsparverordnung
  • Ermittlung von U-Werten
  • Analyse und Bewertung der haustechnischen Anlagen
  • Schwachstellenanalysen und Einsparkonzepte
  • Wirtschaftlichkeitsvergleiche verschiedener Maßnahmen
  • Beantragung von Fördermaßnahmen





Messtechnisch:
  • Blower-Door-Test
  • Infrarot-Thermographie
Energieberatung wird vom Staat gefördert! Testen Sie uns!



Erstellung von Energieausweisen

Unsere Leistungen:

Erstellen von Energieausweisen / Energiepässen auf der Grundlage von Verbrauch oder einer Bedarfsermittlung:
  • Analyse des Gebäudes anhand übermittelter bzw. aufgenommener und errechneter Daten
  • Ausstellen des Energieausweises nach Energieeinsparverordnung EnEV 2009
Energieausweise können aus einer Energieberatung hervorgehen, indem die dort aufgenommenen Daten für die Ausstellung des Ausweises übernommen werden können.
Dabei ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme von Fördermitteln des Staates für Energieberatungen die Ausstellung des Energieausweises gesondert vereinbart wird, da sonst die Fördermittel nicht bewilligt werden.

Beispielbild der ersten beiden Seiten, Quelle: dena/BMVBS